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Schleichwerbung in Blogs, in den social media Kanälen und auf Youtube

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Ich bin eben im Facebook-Stream vom Wissenssucher auf einen Beitrag von frontal21 in der ZDFMediathek aufmerksam gemacht worden in dem es um Schleichwerbung geht. Da möchte ich mir am liebsten die letzten paar Haare von der Stirn reissen. Es tut wirklich weh, wie naiv und/oder blöd die Leute teilweise sind. Und zumindest bei den „erwischten“ Kandidatinnen in dem Frontal21-Beitrag kann man auch keinen Welpenschutz mehr anwenden. Wer Jura studiert oder BWL, der sollte auch in der Lage sein, zu erkennen, dass man gesetzwidrig handelt.

Auch in meinem kleinen Internet-Kosmos stolpere ich immer wieder auf Schleichwerbung. Da wird dann per Instagram noch mal ein Produkt deutlicher in Szene gesetzt oder bei Facebook ein Posting rausgehauen, bei dem der Inhalt ganz klar eine Werbebotschaft hat. Kennzeichnung? Fehlanzeige. Das ist wirklich schon ein Stück weit bitter. Denn die Kennzeichnung selbst wäre ja ein Kinderspiel. Gewünscht ist das natürlich nicht. Von keinem Werbenden. Viral soll es zudem möglichst sein.

Seit ich mit meinem Auto-Blog unterwegs bin und auch im Youtube-Kanal ist alles brav und hübsch gekennzeichnet. Für mich ist das noch nicht mal aus moralischer Sicht so wichtig. Ich möchte mich einfach davor schützen, irgendwann über eine Klinge zu springen, weil ich Werbung nicht gekennzeichnet habe. Das ist mir die paar Euro, die man mitnehmen kann, einfach nicht wert.

Bitter ist es aber auch wirklich zum Teil, wie die Unternehmen agieren. Den meist jungen Youtubern/Bloggern/Online-Multiplikatoren kann man ja noch ihre Unschuld zugute halten. Wenn mich aber eine Agentur anspricht und mir quasi ein Angebot macht, was ganz eindeutig auf Schleichwerbung hinzielt, dann frage ich mich echt, was die am frühen Morgen so zu sich nehmen.

Wer wirklich auf das Prinzip „Wo kein Kläger, da kein Richter“ hofft, sollte sich auf jeden Fall mit Verjährungsfristen befassen. Und eine ordentliche Rechtsschutzversicherung abschliessen. Abmahnungen sind teuer und das greifende Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ist auch in Sachen Verjährung auch nicht zimperlich: Schadensersatzansprüche verjähren ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in zehn Jahren von ihrer Entstehung, spätestens in 30 Jahren von der den Schaden auslösenden Handlung an. Das ist besonders charmant, wenn man weiss, dass das Internet sowieso kaum vergisst.

Auch ganz hilfreich für alle „Wird schon gut gehen“-Denker, der Vortrag von Theresa Grotendorst auf der re:publica 2015:

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Ich bin gespannt, wann die Abmahn-Industrie das Feld der Schleichwerbung für sich entdeckt. Und wie kulant sich dann die werbenden Firmen gegenüber ihren Multiplikatoren noch zeigen.

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